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Private Rechte an kulturunfähigem Land

Kulturunfähiges Land - Wem gehörts und wer darf es nutzen?
Der Frage nach den Rechtsverhältnissen an kulturunfähigem Land, also an landwirtschaftlich nicht nutzbarem Boden im Berg- und Gletschergebiet, kommt – gerade im Kanton Wallis, wo dieser Boden 53,8% der Kantonsfläche ausmacht – in der heutigen Zeit eine ungleich grössere Bedeutung zu als früher. Der Grund dafür liegt im wirtschaftlichen Stellenwert von Gebirgsregionen für den Tourismus sowie für die Wasser- und Energieversorgung. Zu denken ist vorab an Berghütten, Seilbahnen, Skilifte, Stations- und Restaurantgebäude, Gebirgslandeplätze, Gletschergrotten, Militäschiessplätze, Stauseen, Wasserfassungen, Windparks sowie Leitungen für Elektrizität, Gas und Öl. Aufgrund der damit zusammenhängenden finanziellen Einnahmen besteht heute ein erhebliches Interesse daran, Rechte an kulturunfähigem Land, welches im Wallis grundsätzlich den Gemeinden gehört, zu beanspruchen. So haben denn in den letzten Jahrzehnten auch die gerichtlichen Auseinandersetzungen um kulturunfähigen Boden – insbesondere um das Eigentum daran – zugenommen. Wegen der steigendenwirtschaftlichen Bedeutung von Gebirgsregionen und der in diesem Gebiet meist noch bevorstehenden Einführung des eidgenössischen Grundbuchs wird in Zukunft vermehrt mit diesbezüglichen Streitigkeiten zu rechnen sein.
Die vorliegende Dissertation nimmt sich dieser noch kaum behandeltenThematik an und befasst sich insbesondere mit der Frage, ob und inwieweit Privatpersonen, Alpgenossenschaften oder auch Burgerschaften Rechte an kulturunfähigem Land erwerben bzw. nachweisen können.

310 Seiten, ISBN 978-3-905756-57-9, Preis SFr. 78.00


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